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UVV-PRÜFUNGEN
Die Unfallverhütungsverordnung verlangt eine mindestens einmal jährlich durchgeführte Prüfung der Flurförderfahrzeuge durch einen Sachkundigen.
Des Weitern sind für flüssiggasbetriebene Gabelstapler eine jährliche Prüfung der Verbrauchs – und Versorgungsanlagen gem. BGV D 34 und ein halbjährlicher Abgastest Pflicht.
Unser Serviceteam ist zur Durchführung dieser Untersuchungen berechtigt, es ist mit den entsprechenden Grundsätzen der Verordnung vertraut.
Unfallverhütungsverordnungprüfung
Unfallverhütungsverordnungprüfung
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